Armin Meiwes – Der Kannibale von Rotenburg
Tysk computertekniker dræbte og spiste villig offer efter internetannonce

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Der freiwillige Kannibalismus-Fall
Armin Meiwes ist ein deutscher Computertechniker aus dem Dorf Wüstefeld bei Rotenburg an der Fulda, der im März 2001 den 43-jährigen Bernd Jürgen Armando Brandes tötete und Teile von ihm aß. Der Fall ist in der Kriminalgeschichte einzigartig, weil das Opfer freiwillig und bei vollem Bewusstsein einwilligte, getötet und gegessen zu werden. Meiwes hatte in Internetforen, die Kannibalismus-Fantasien gewidmet waren, inseriert und darin einen „gut gebauten 18- bis 30-Jährigen zum Schlachten" gesucht.
Brandes, der als Ingenieur in Berlin arbeitete, antwortete im Februar 2001 auf die Anzeige. Die beiden Männer kommunizierten per E-Mail und verabredeten das Treffen, zu dem Brandes mit dem Zug nach Rotenburg fuhr. Den gesamten Ablauf filmte Meiwes auf Video, und die Aufnahmen wurden später zum zentralen Beweismittel im Strafprozess.
Internetannonce
Armin Meiwes opslår annonce på kannibalisme-forum, hvor han søger en person til slagtning
Drabet på Bernd Brandes
Bernd Brandes rejser til Rotenburg og dræbes efter eget samtykke i Meiwes' hjem
Anholdelse
Politiet anholder Meiwes efter tip fra østrigsk studerende om kannibalisme-aktivitet online
Første retssag begynder
Retssagen starter ved domstolen i Kassel med international mediedækning
Første dom
Meiwes dømmes for manddrab og idømmes 8,5 års fængsel
Mordomsafsigelse
Efter appel dømmes Meiwes for mord og idømmes livstid ved anden retssag
Afslag på prøveløsladelse
Meiwes afslår selv mulighed for prøveløsladelse efter 15 år
Der Ablauf am 9. März 2001
Als Brandes auf Meiwes' abgelegenem Anwesen eintraf, trafen die beiden eine Absprache über die Durchführung der Tötung. Brandes hatte aufgehört, seine Antidepressiva zu nehmen, und hatte eine halbe Flasche Hustensaft mit Kodein sowie erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen. Den Videoaufnahmen zufolge versuchte Meiwes zunächst, Brandes' Penis auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin abzutrennen. Nach der Amputation versuchten die beiden Männer dem Vernehmen nach, das Organ gemeinsam zu essen.
Brandes verlor stark Blut und verbrachte Stunden in einer Badewanne, während er allmählich das Bewusstsein verlor. Meiwes las ein Star-Trek-Buch und sah periodisch nach ihm. Schließlich stach Meiwes Brandes in den Hals, tötete ihn und zerstückelte die Leiche anschließend in seinem Schlachtraum. Er fror Fleischportionen ein und aß sie in den folgenden Monaten auf.
Festnahme und Ermittlungen
Meiwes wurde erst im Dezember 2002 festgenommen, nachdem ein österreichischer Student die Polizei auf Kannibalismus-Fantasien in Internetforen aufmerksam gemacht hatte. Bei der Durchsuchung von Meiwes' Haus fand die Polizei umfangreiches Beweismaterial, darunter die stundenlange Videoaufnahme, eingefrorenes Fleisch des Opfers sowie den Schädel von Brandes.
Die Ermittlungen ergaben, dass Meiwes über Kannibalismus-Foren Kontakt zu mindestens 200 weiteren Personen aufgenommen hatte, und mehrere hatten sein Haus tatsächlich besucht, es sich jedoch im letzten Moment anders überlegt. Die Polizei identifizierte das Opfer durch DNA-Analyse und Zahnarztunterlagen.
Psychiatrische Gutachten stellten fest, dass Meiwes schuldfähig war, jedoch an schwerwiegenden psychologischen Problemen litt, die auf eine dominante Mutter und eine isolierte Kindheit zurückzuführen waren. Er hatte Fantasien entwickelt, einen Bruder zu haben, den er „in sich aufnehmen" könnte.
Die Prozesse und juristische Dilemmata
Meiwes' erster Strafprozess im Jahr 2004 wurde zur juristischen Sensation. Die Verteidigung plädierte auf „Tötung auf Verlangen", eine mildere Deliktskategorie im deutschen Recht, da Brandes ausdrücklich eingewilligt hatte. Meiwes wurde zu 8,5 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte eine Bewertung als Mord. Im Jahr 2006 wurde Meiwes in einem neuen Verfahren wegen Mordes verurteilt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Meiwes' Handlungen, obwohl Brandes eingewilligt hatte, aus „sexueller Befriedigung und Kannibalismus-Gelüsten" motiviert gewesen seien, was den Mordparagrafen erfülle. Der Richter betonte, dass das deutsche Recht keine Einwilligung in die eigene Tötung zulasse, ungeachtet des Wunsches des Opfers.