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Sagsmappe

Armin Meiwes – Der Kannibale von Rotenburg

Tysk computertekniker dræbte og spiste villig offer efter internetannonce

Armin Meiwes - Kannibalen fra Rotenburg
BEVIS

Klassifikation:

Kannibalisme
Armin Meiwes
Tyskland
Einwilligung zur Tötung
Rotenburg
Internetkriminalität
Tötung auf Verlangen
livstidsdom

Quick Facts

Gerningsmand(e)Armin Meiwes
Offer(e)Bernd-Jürgen Brandes
GerningsstedWüstefeld, Rotenburg an der Fulda, Hessen, Tyskland
Gerningsdato2001-03-09
ForbrydelsestypeDrab og kannibalisme

Der freiwillige Kannibalismus-Fall

Armin Meiwes ist ein deutscher Computertechniker aus dem Dorf Wüstefeld bei Rotenburg an der Fulda, der im März 2001 den 43-jährigen Bernd Jürgen Armando Brandes tötete und Teile von ihm aß. Der Fall ist in der Kriminalgeschichte einzigartig, weil das Opfer freiwillig und bei vollem Bewusstsein einwilligte, getötet und gegessen zu werden. Meiwes hatte in Internetforen, die Kannibalismus-Fantasien gewidmet waren, inseriert und darin einen „gut gebauten 18- bis 30-Jährigen zum Schlachten" gesucht.

Brandes, der als Ingenieur in Berlin arbeitete, antwortete im Februar 2001 auf die Anzeige. Die beiden Männer kommunizierten per E-Mail und verabredeten das Treffen, zu dem Brandes mit dem Zug nach Rotenburg fuhr. Den gesamten Ablauf filmte Meiwes auf Video, und die Aufnahmen wurden später zum zentralen Beweismittel im Strafprozess.

Zeitlinie

1. Februar 2001

Internetannonce

Armin Meiwes opslår annonce på kannibalisme-forum, hvor han søger en person til slagtning

9. März 2001

Drabet på Bernd Brandes

Bernd Brandes rejser til Rotenburg og dræbes efter eget samtykke i Meiwes' hjem

10. Dezember 2002

Anholdelse

Politiet anholder Meiwes efter tip fra østrigsk studerende om kannibalisme-aktivitet online

30. Januar 2004

Første retssag begynder

Retssagen starter ved domstolen i Kassel med international mediedækning

30. Januar 2004

Første dom

Meiwes dømmes for manddrab og idømmes 8,5 års fængsel

10. Mai 2006

Mordomsafsigelse

Efter appel dømmes Meiwes for mord og idømmes livstid ved anden retssag

1. Januar 2021

Afslag på prøveløsladelse

Meiwes afslår selv mulighed for prøveløsladelse efter 15 år

Der Ablauf am 9. März 2001

Als Brandes auf Meiwes' abgelegenem Anwesen eintraf, trafen die beiden eine Absprache über die Durchführung der Tötung. Brandes hatte aufgehört, seine Antidepressiva zu nehmen, und hatte eine halbe Flasche Hustensaft mit Kodein sowie erhebliche Mengen Alkohol zu sich genommen. Den Videoaufnahmen zufolge versuchte Meiwes zunächst, Brandes' Penis auf dessen ausdrücklichen Wunsch hin abzutrennen. Nach der Amputation versuchten die beiden Männer dem Vernehmen nach, das Organ gemeinsam zu essen.

Brandes verlor stark Blut und verbrachte Stunden in einer Badewanne, während er allmählich das Bewusstsein verlor. Meiwes las ein Star-Trek-Buch und sah periodisch nach ihm. Schließlich stach Meiwes Brandes in den Hals, tötete ihn und zerstückelte die Leiche anschließend in seinem Schlachtraum. Er fror Fleischportionen ein und aß sie in den folgenden Monaten auf.

Festnahme und Ermittlungen

Meiwes wurde erst im Dezember 2002 festgenommen, nachdem ein österreichischer Student die Polizei auf Kannibalismus-Fantasien in Internetforen aufmerksam gemacht hatte. Bei der Durchsuchung von Meiwes' Haus fand die Polizei umfangreiches Beweismaterial, darunter die stundenlange Videoaufnahme, eingefrorenes Fleisch des Opfers sowie den Schädel von Brandes.

Die Ermittlungen ergaben, dass Meiwes über Kannibalismus-Foren Kontakt zu mindestens 200 weiteren Personen aufgenommen hatte, und mehrere hatten sein Haus tatsächlich besucht, es sich jedoch im letzten Moment anders überlegt. Die Polizei identifizierte das Opfer durch DNA-Analyse und Zahnarztunterlagen.

Psychiatrische Gutachten stellten fest, dass Meiwes schuldfähig war, jedoch an schwerwiegenden psychologischen Problemen litt, die auf eine dominante Mutter und eine isolierte Kindheit zurückzuführen waren. Er hatte Fantasien entwickelt, einen Bruder zu haben, den er „in sich aufnehmen" könnte.

Die Prozesse und juristische Dilemmata

Meiwes' erster Strafprozess im Jahr 2004 wurde zur juristischen Sensation. Die Verteidigung plädierte auf „Tötung auf Verlangen", eine mildere Deliktskategorie im deutschen Recht, da Brandes ausdrücklich eingewilligt hatte. Meiwes wurde zu 8,5 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte eine Bewertung als Mord. Im Jahr 2006 wurde Meiwes in einem neuen Verfahren wegen Mordes verurteilt und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Meiwes' Handlungen, obwohl Brandes eingewilligt hatte, aus „sexueller Befriedigung und Kannibalismus-Gelüsten" motiviert gewesen seien, was den Mordparagrafen erfülle. Der Richter betonte, dass das deutsche Recht keine Einwilligung in die eigene Tötung zulasse, ungeachtet des Wunsches des Opfers.