bestilt mord
Umgangssprachliche Bezeichnung für Auftragsmord im dänischen Strafrecht – eine Tötung, die von einem Auftraggeber in Auftrag gegeben, veranlasst oder organisiert wird.
Bestilt mord bezeichnet im dänischen Sprachgebrauch einen Auftragsmord, bei dem eine Person eine andere mit der Durchführung einer Tötung beauftragt. Anders als in manchen anderen Rechtsordnungen existiert im dänischen Strafrecht kein eigenständiger Straftatbestand für Auftragsmord. Stattdessen werden sowohl der ausführende Täter als auch der Auftraggeber nach den allgemeinen Vorschriften über Tötungsdelikte und Beteiligung strafrechtlich verfolgt.
Die rechtliche Grundlage bildet Straffeloven § 237, der die vorsätzliche Tötung eines Menschen mit Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis lebenslänglich bedroht. Diese Strafnorm gilt unmittelbar für den Ausführenden, der die Tötungshandlung physisch vornimmt. Der Auftraggeber wird nach den allgemeinen Beteiligungsregeln des dänischen Strafrechts zur Verantwortung gezogen, abhängig von Art und Umfang seines Tatbeitrags.
Je nach konkreter Tatbeteiligung kann der Auftraggeber als Anstifter oder als Mittäter eingestuft werden. Die Anstiftung liegt vor, wenn jemand eine andere Person vorsätzlich dazu bestimmt, eine Straftat zu begehen. Als Mittäter wird behandelt, wer in einem Maße an der Planung und Durchführung beteiligt ist, dass die Tat als gemeinsames Unternehmen erscheint. In beiden Konstellationen droht grundsätzlich dieselbe Strafandrohung wie dem unmittelbaren Täter.
Im True-Crime-Kontext wird der Begriff bestilt mord verwendet, um Fälle zu beschreiben, in denen die Tötung nicht spontan oder aus eigenem Antrieb erfolgt, sondern auf Initiative und im Interesse einer anderen Person. Typische Merkmale sind eine Auftragsvereinbarung, oft mit finanzieller Gegenleistung, sowie eine gewisse organisatorische Struktur. Die Bezeichnung hebt die kommissionale Natur der Tat hervor und unterscheidet sie von anderen Tötungsdelikten durch das Element der Beauftragung.
