cyberangreb
Uautorisierte Zugriffe auf IT-Systeme und Daten, die strafrechtlich als Computerkriminalität verfolgt werden

Definition
Ein Cyberangriff bezeichnet im strafrechtlichen Kontext die unbefugte Einwirkung auf informationstechnische Systeme, Netzwerke oder Daten. Der Begriff umfasst verschiedene Angriffsformen wie das unbefugte Verschaffen von Zugangsdaten, das Eindringen in fremde IT-Systeme, die Manipulation oder Löschung von Daten sowie die Sabotage von Computersystemen. Eine eigenständige Legaldefinition des Begriffs "Cyberangriff" existiert in den meisten Rechtsordnungen nicht; stattdessen werden die einzelnen Tathandlungen durch spezifische Straftatbestände erfasst.
Im deutschen Strafrecht werden Cyberangriffe durch mehrere Tatbestände sanktioniert. Paragraph 202a StGB erfasst das Ausspähen von Daten, also das unbefugte Verschaffen von Zugang zu nicht für den Täter bestimmten Daten. Paragraph 202b StGB stellt das Abfangen von Daten unter Strafe, während Paragraph 202c StGB bereits die Vorbereitung solcher Taten durch das Herstellen oder Verschaffen von Computerprogrammen zu diesem Zweck pönalisiert. Paragraph 303a StGB sanktioniert die rechtswidrige Veränderung, Unterdrückung oder Unbrauchbarmachung von Daten.
In den Vereinigten Staaten bildet der Computer Fraud and Abuse Act die zentrale bundesrechtliche Grundlage zur Verfolgung von Cyberangriffen. Die Kernvorschrift findet sich in 18 U.S.C. § 1030, die verschiedene Formen des unbefugten Zugriffs auf geschützte Computer erfasst. Der Tatbestand umfasst unter anderem das unbefugte Eindringen in Regierungscomputer, das Ausspähen von Finanzinformationen, vorsätzliche Beschädigung durch Übertragung von Schadprogrammen sowie Betrug durch unbefugten Computerzugriff.
Die strafrechtliche Verfolgung von Cyberangriffen erfolgt häufig grenzüberschreitend, da Täter und Opfer sich typischerweise in unterschiedlichen Jurisdiktionen befinden. Dies wirft komplexe Fragen der internationalen Zuständigkeit und Rechtshilfe auf. Cyberangriffe können sowohl von Einzelpersonen als auch von organisierten Gruppen oder staatlich unterstützten Akteuren ausgehen, wobei die Motivationen von finanzieller Bereicherung über Spionage bis zu politischer Sabotage reichen.





