64-Jährige wegen Tötung ihres Partners zu zehn Jahren Haft verurteilt
Gericht verwirft Notwehr-Argument

Gericht verwirft Notwehr-Argument

Eine 64-jährige Frau ist vom Gericht in Hillerød wegen Totschlags an ihrem 75-jährigen Lebensgefährten schuldig gesprochen und zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil erging am Freitag, dem 22. November 2024, nur wenige Tage nach der blutigen Tat in ihrem gemeinsamen Haus im dänischen Frederiksværk.
Die Frau war nach § 237 des dänischen Strafgesetzbuchs angeklagt worden. Laut Anklage hatte sie ihren Partner mit einem Küchenmesser zweimal in die Brust gestochen. Einer der Stiche traf das Herz des Opfers und führte zu dessen Tod.
Die Angeklagte alarmierte selbst um 00:27 Uhr die Notrufzentrale. Vor Gericht machte sie geltend, sie habe in Notwehr gehandelt, nachdem ihr Lebensgefährte sie mit einem Messer bedroht und zuvor ins Gesicht geschlagen habe. Die Konfrontation sei dann eskaliert.
Tödliche Messerattacke
In der Nacht vom 17. auf 18. November 2024 sticht die 64-Jährige ihren Lebensgefährten (75) mit einem Küchenmesser zweimal in die Brust. Um 00:27 Uhr ruft sie selbst die Polizei.
Urteilsverkündung
Das Gericht in Hillerød verurteilt die Frau wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft. Das Gericht verwirft ihre Notwehr-Behauptung.
Berufung eingelegt
Die Verurteilte legt Berufung beim Landgericht ein und strebt einen Freispruch an.
Das Gericht ließ die Notwehr-Behauptung jedoch nicht gelten. Zwar erkannte die Kammer an, dass das Opfer die Frau tatsächlich mit einem Messer bedroht und geschlagen hatte. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Angeklagte jedoch die Möglichkeit gehabt, das Haus zu verlassen, anstatt selbst ein Messer zu holen und es gegen ihren Partner einzusetzen.
Die Frau wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt – ein Jahr weniger als die für diese Art von Gewaltdelikt übliche Strafe. Die Strafmilderung begründete das Gericht mit mildernden Umständen, die es in seiner Bewertung berücksichtigt hat.
Zusätzlich zur Haftstrafe wurde der Frau das Erbrecht am Nachlass des Opfers aberkannt.
Die Verurteilte hat Berufung beim Landgericht eingelegt und strebt einen Freispruch an.
Sowohl die Täterin als auch das Opfer unterliegen einem Namensschutz, weshalb ihre Identität nicht öffentlich genannt werden darf.
**Quellen:**
[Politiken: Retten afviser forklaring om nødværge](https://politiken.dk/danmark/art10712411/Retten-afviser-forklaring-om-n%C3%B8dv%C3%A6rge-64-%C3%A5rig-kvinde-f%C3%A5r-ti-%C3%A5rs-f%C3%A6ngsel-for-drab-p%C3%A5-samlever)
[Berlingske: 64-årig kvinde får ti års fængsel](https://www.berlingske.dk/indland/64-aarig-kvinde-faar-ti-aars-faengsel-for-drab-paa-samlever)
[Seværings Nyt: Kvinde idømt ti års fængsel for drab på sin kæreste](https://www.sn.dk/art6501085/halsnaes-kommune/nyhed/kvinde-idoemt-ti-aars-faengsel-for-drab-paa-sin-kaereste-hun-kunne-vaere-flygtet-ud-af-huset/)