Der Fall Ursula Herrmann: Entführung mit tödlichem Ausgang
Ein 10-jähriges Mädchen wurde 1981 in Bayern entführt und in einer Kiste begraben – erst 29 Jahre später gab es eine Verhaftung

Ein 10-jähriges Mädchen wurde 1981 in Bayern entführt und in einer Kiste begraben – erst 29 Jahre später gab es eine Verhaftung

Am 15. September 1981 fuhr die 10-jährige Ursula Herrmann mit dem Fahrrad von der Schule nach Hause in die kleine bayerische Gemeinde Eching, nördlich von München. Doch sie kam nie an. Ihr Fahrrad und ihre Schultasche wurden am Waldrand gefunden, und kurz darauf erhielten ihre Eltern ein Lösegelderpressungsforderung über 2 Millionen D-Mark.
Die Entführer gaben den Eltern genaue Anweisungen, wo das Geld abgelegt werden sollte. Doch die Geldübergabe unter Polizeiüberwachung scheiterte. Die Täter tauchten niemals auf, um das Lösegeld abzuholen, und jegliche Kommunikation brach ab.
Nach einer groß angelegten Suche wurde Ursula Herrmann am 3. Oktober 1981 tot aufgefunden – fast drei Wochen nach ihrem Verschwinden. Sie lag in einer Holzkiste begraben im Eglinger Filz, einem Waldgebiet etwa 50 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt.
Ursula wird entführt
Die 10-jährige Ursula Herrmann verschwindet auf dem Heimweg von der Schule in Eching
Lösegeldforderung
Die Eltern erhalten eine Forderung über 2 Millionen D-Mark
Ursula wird tot aufgefunden
Das Mädchen wird in einer Kiste im Eglinger Filz begraben gefunden
Durchbruch im Fall
Das Ehepaar Werner und Iris Mazurek wird nach DNA- und Stimmanalyse verhaftet
Erstes Urteil
Das Ehepaar wird vom Landgericht Augsburg zu lebenslanger Haft verurteilt
Urteil aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hebt das Urteil auf und ordnet eine Neuverhandlung an
Freispruch
Werner und Iris Mazurek werden in der Neuverhandlung mangels ausreichender Beweise freigesprochen
Die enge Kiste war mit einem Luftschlauch und einem Ventilator ausgestattet, was darauf hindeutete, dass die Entführer ursprünglich vorhatten, sie am Leben zu halten. Die Obduktion ergab, dass Ursula an Erstickung starb, vermutlich weil die Luftzufuhr blockiert wurde oder versagte. Ihr Tod trat wahrscheinlich innerhalb der ersten 48 Stunden nach der Entführung ein.
Trotz massiver Ermittlungen und über 10.000 Hinweisen aus der Bevölkerung führte der Fall zunächst zu keinem Ergebnis. Die Polizei verfügte 1981 nur über begrenzte technische Möglichkeiten, und die Spuren wurden kalt. Die Verjährungsfrist für Mord wurde 2008 aufgehoben, wodurch der Fall juristisch offen blieb.
Die bayerische Polizei gab den Fall jedoch nie auf. Über die Jahre wurde das Beweismaterial immer wieder mit neuen Methoden untersucht, während sich die forensische DNA-Technologie weiterentwickelte.
Im September 2010 kam es zum sensationellen Durchbruch. Die Polizei verhaftete das Ehepaar Werner und Iris Mazurek, die zur Tatzeit in Eching wohnten. Fortgeschrittene DNA-Analyse und neue Audiotechnologie hatten zur Verhaftung geführt.
Eine Tonbandaufnahme der ursprünglichen Lösegeldforderung wurde mit moderner Computertechnologie analysiert, und Experten kamen zu dem Schluss, dass die Stimmen mit dem Ehepaar übereinstimmten. Zudem fanden Forensiker DNA-Spuren auf Klebeband, das zum Fesseln von Ursula verwendet worden war, die Werner Mazurek zugeordnet werden konnten.
Der Prozess gegen Werner und Iris Mazurek begann 2012 vor dem Landgericht Augsburg. Die Anklage lautete auf Entführung mit Todesfolge. Das Ehepaar bestritt während des gesamten Verfahrens seine Schuld.
Die Beweisführung war komplex und stützte sich hauptsächlich auf technisches und wissenschaftliches Material. Die Verteidigung argumentierte, dass die DNA-Spur kontaminiert sein könnte und dass die Stimmanalyse nicht zuverlässig genug sei, um als alleiniger Beweis zu dienen.
Im August 2012 wurden beide für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde jedoch angefochten, und 2013 hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Beweise nicht stark genug waren für eine Verurteilung ohne begründeten Zweifel.
Bei der neuen Verhandlung in Augsburg 2013 wurden Werner und Iris Mazurek aufgrund unzureichender Beweislage freigesprochen. Diese Entscheidung löste große Kontroversen in Deutschland aus und hinterließ bei vielen das Gefühl, dass der Fall nie wirklich aufgeklärt wurde. Bis heute bleibt der grausame Tod der kleinen Ursula Herrmann offiziell ungesühnt.