
Bankroeveri
Bankraub ist im dänischen Strafrecht kein eigenständiger Tatbestand, sondern fällt unter die allgemeine Raubstrafnorm des Strafgesetzbuchs.
Bankraub (dän. bankrøveri) bezeichnet im dänischen Recht einen Raub, der in oder gegen eine Bank verübt wird. Es handelt sich dabei nicht um einen eigenen Straftatbestand, sondern um eine besondere Erscheinungsform des Raubes nach § 288 des dänischen Strafgesetzbuchs (straffeloven).
Nach § 288 macht sich strafbar, wer durch Gewalt oder Androhung unmittelbarer Gewalt eine fremde Sache oder einen Vermögensvorteil an sich nimmt oder erpresst. Die Strafdrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu sechs Jahren. Werden erschwerende Umstände festgestellt – etwa der Gebrauch von Waffen, besondere Brutalität oder Organisation in Banden – kann die Strafe erheblich erhöht werden.
In der True Crime-Berichterstattung und im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff bankrøveri als journalistische und volkstümliche Bezeichnung für diese spezielle Form der Raubkriminalität verwendet. Die rechtliche Bewertung erfolgt jedoch stets anhand der allgemeinen Raubbestimmung.
Bankraub gilt als schwere Kriminalität und wird von den dänischen Strafverfolgungsbehörden mit hoher Priorität behandelt. Die konkrete Strafzumessung richtet sich nach den Umständen der Tat, insbesondere nach Art und Intensität der angewandten Gewalt oder Drohung.













