Der Mord an Walter Lübcke: Rechtsextremer Terror in Deutschland

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Walter Lübcke war ein erfahrener CDU-Politiker und seit 2009 Regierungspräsident von Kassel. Der 65-Jährige hatte sich besonders während der Flüchtlingskrise 2015 einen Namen gemacht, als er bei einer Bürgerversammlung in Lohfelden sagte, wer die Werte des Landes nicht vertrete, könne jederzeit das Land verlassen. Diese Aussage machte ihn zur Zielscheibe rechtsextremer Hetze im Internet. Der Haupttäter Stephan Ernst, geboren 1973, war den Behörden seit Jahrzehnten als gewaltbereiter Neonazi bekannt. Er hatte bereits in den 1990er Jahren einen Rohrbombenanschlag auf ein Flüchtlingsheim verübt und war wegen verschiedener Gewaltdelikte vorbestraft.
In der Nacht zum 2. Juni 2019, gegen Mitternacht, saß Walter Lübcke allein auf der Terrasse seines Einfamilienhauses in Wolfhagen-Istha bei Kassel. Der Täter Stephan Ernst näherte sich unbemerkt dem Grundstück und erschoss den Politiker mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe. Die Tatwaffe war eine Kurzwaffe vom Kaliber .38 Special. Lübckes Frau fand ihren Mann kurze Zeit später schwer verletzt vor. Trotz sofortiger Reanimationsversuche verstarb er noch in der Nacht. Zunächst tappten die Ermittler im Dunkeln, da keine eindeutigen Spuren am Tatort gesichert werden konnten.
Der entscheidende Durchbruch gelang zwei Wochen nach der Tat durch eine DNA-Spur, die auf dem Hemd des Opfers gefunden wurde. Diese führte zu Stephan Ernst, der bereits in der DNA-Datenbank erfasst war. Am 15. Juni 2019 wurde Ernst festgenommen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fanden die Ermittler ein umfangreiches Waffenarsenal sowie rechtsextremistische Materialien. Ernst gestand zunächst die Tat und belastete seinen Bekannten Markus H. als Mittäter und Waffenbeschaffer. Im Verlauf der Ermittlungen widerrief Ernst sein Geständnis mehrfach und versuchte, die alleinige Schuld auf Markus H. zu schieben.
Der Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt begann am 16. Juni 2020 und erstreckte sich über mehr als ein Jahr. Ernst verstrickte sich in widersprüchliche Aussagen und präsentierte verschiedene Versionen des Tathergangs. Das Gericht bewertete seine ursprüngliche Einlassung als glaubwürdig, in der er die Tat als politisch motiviert darstellte. Die Anklage lautete auf Mord aus niedrigen Beweggründen. Markus H. wurde wegen Beihilfe zum Mord angeklagt, da er Ernst den Zugang zu Waffen ermöglicht haben soll. Der Prozess offenbarte erschreckende Einblicke in die rechtsextreme Szene und deren Vernetzung.


