Der Mord an Walter Sedlmayr: Bayerns Volksschauspieler

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Walter Sedlmayr war einer der bekanntesten bayerischen Volksschauspieler seiner Zeit. Geboren 1926 in München, verkörperte er jahrzehntelang den gemütlichen Bayern in Film und Fernsehen. Besonders bekannt wurde er durch seine Rolle als Polizeihauptmeister in der Serie "Polizeiinspektion 1" sowie als Werbegesicht für Weißbier. Öffentlich präsentierte er sich als konservativer, heimatverbundener Bayer mit traditionellen Werten. Doch hinter dieser Fassade führte Sedlmayr ein verborgenes Leben als homosexueller Mann in einer Gesellschaft, die dies noch nicht akzeptierte.
Am 14. Juli 1990 wurde der 63-jährige Sedlmayr tot in seiner Schwabinger Wohnung aufgefunden. Die Szene war erschütternd: Der Schauspieler lag gefesselt und geknebelt auf seinem Bett, mit zahlreichen Stich- und Schnittverletzungen. Die Obduktion ergab, dass er durch massive Gewalteinwirkung mit einem Hammer und einem Messer getötet worden war. Der Todeszeitpunkt wurde auf den 9. Juli 1990 datiert. Die brutale Art des Mordes deutete auf einen persönlichen Hintergrund hin.
Die Ermittlungen der Münchner Kriminalpolizei führten in das homosexuelle Umfeld des Opfers, dessen Neigungen der Öffentlichkeit bis dahin völlig unbekannt gewesen waren. Die Medien berichteten ausführlich über das nun enthüllte Doppelleben des Schauspielers. Im Frühjahr 1991 wurden zwei Verdächtige festgenommen: Wolfgang Werlé und Manfred Lauber, beide zur Tatzeit Anfang zwanzig. Lauber hatte zeitweise ein Verhältnis mit Sedlmayr gehabt und als dessen Chauffeur gearbeitet.
Im Oktober 1993 wurden Werlé und Lauber vor dem Landgericht München I des Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer Sedlmayr in seiner Wohnung überfallen, gefesselt und brutal getötet hatten. Als Motiv wurde Habgier festgestellt – die Täter hatten es auf das Vermögen des wohlhabenden Schauspielers abgesehen. Beide erhielten lebenslange Freiheitsstrafen. Die Verteidigung bestritt die Tatvorwürfe, doch die Indizienbeweise, darunter DNA-Spuren und Zeugenaussagen, überzeugten die Richter.


