Seriemorder
Kriminologische Bezeichnung für Täter mehrerer Tötungsdelikte – kein eigenständiger Straftatbestand im internationalen Strafrecht

Definition
Ein Serienmörder ist eine Person, die über einen längeren Zeitraum hinweg mehrere voneinander getrennte Tötungsdelikte begeht. Der Begriff stammt aus der Kriminologie und dem True-Crime-Bereich und stellt keinen eigenständigen, weltweit einheitlich definierten Straftatbestand dar.
Im deutschen Strafrecht existiert keine gesonderte Norm für Serienmorde. Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt vielmehr über die allgemeinen Tötungsdelikte, insbesondere Mord gemäß § 211 StGB oder Totschlag nach § 212 StGB. Besondere Umstände wie Heimtücke, niedrige Beweggründe oder die Befriedigung des Geschlechtstriebs können dabei als Mordmerkmale relevant werden und zur lebenslangen Freiheitsstrafe führen.
Auch im US-amerikanischen Bundesrecht gibt es keine spezifische Definition des Begriffs "serial killer" als eigenständigen Straftatbestand. Relevant ist jedoch 18 U.S.C. § 3559, der im Rahmen der sogenannten "three strikes"-Regelung schwere Gewaltverbrechen einschließlich Mord als "serious violent felonies" erfasst und damit Strafverschärfungen bei wiederholten Gewaltdelikten ermöglicht.
Die rechtlichen Konsequenzen für einen Serienmörder ergeben sich somit stets aus den jeweiligen nationalen Straftatbeständen zu Tötungsdelikten. Die Mehrfachbegehung kann dabei strafschärfend berücksichtigt werden, begründet jedoch keine eigene Deliktskategorie. Die kriminologische Forschung unterscheidet Serienmörder von Amokläufern und Auftragsmördern durch das Kriterium der zeitlichen Trennung der einzelnen Taten.











