
Identitetstyveri
Uberettigte Aneignung und Verwendung fremder personenbezogener Daten zur Begehung von Straftaten wie Betrug, Urkundenfälschung oder unbefugten Rechtsgeschäften.
Identitätsdiebstahl bezeichnet die unrechtmäßige Aneignung und Verwendung personenbezogener Daten einer anderen Person durch einen Täter, um in deren Namen Straftaten zu begehen oder sich unrechtmäßig Vorteile zu verschaffen. Der Täter nutzt dabei Identitätsmerkmale wie Namen, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankkontodaten oder andere persönliche Kennungen, um sich gegenüber Dritten als die betroffene Person auszugeben.
Im internationalen Strafrecht existiert Identitätsdiebstahl nicht als eigenständiger völkerrechtlicher Straftatbestand. Die Strafbarkeit ergibt sich vielmehr aus den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen, wobei der Identitätsdiebstahl typischerweise als Mittel zur Begehung anderer Delikte wie Betrug, Urkundenfälschung oder Computerkriminalität erfasst wird. Die konkreten Tatbestände und Strafrahmen variieren erheblich zwischen den Rechtsordnungen.
In den Vereinigten Staaten wurde mit 18 U.S.C. § 1028A eine spezielle Strafnorm für schweren Identitätsdiebstahl geschaffen. Diese Vorschrift erfasst die wissentliche Übertragung, Verwendung oder der Besitz eines Identifikationsmittels einer anderen Person ohne gesetzliche Berechtigung im Zusammenhang mit bestimmten Bundesstraftaten. Die Norm sieht obligatorische Mindestfreiheitsstrafen vor, die zusätzlich zur Strafe für die Haupttat verhängt werden.
Im True-Crime-Kontext bezeichnet Identitätsdiebstahl reale, dokumentierte Kriminalfälle dieser Art. Die Bandbreite reicht von Einzeltätern, die gestohlene Identitätsdaten für Kreditkartenbetrug nutzen, bis zu organisierten kriminellen Netzwerken, die systematisch Datendiebstahl im großen Stil betreiben. Häufig erlangen Täter die benötigten Daten durch Phishing, Datenlecks, Diebstahl von Ausweisdokumenten oder durch Manipulation von Datenbanken.






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